Das geht aus einem neuen Eckpunktepapier hervor, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Der ursprüngliche Anspruch, dass es sich um „eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode“ handelt, wird in dem Papier nicht wiederholt.
Zu zahlreichen Schnittstellenproblemen und Verwaltungsfragen enthält das Papier noch Leerstellen. Ungelöst blieben etwa die Zusammenarbeit von Familienkassen und Jobcentern. Weder zur genauen Höhe des einkommensunabhängigen Garantiebetrages, der das Kindergeld ersetzen soll, noch zur Ausgestaltung des einkommensabhängigen Zusatzbetrages fänden sich Zahlen. Einige Streitpunkte, etwa die von Grünen und SPD gewünschte Angleichung des Garantiebetrages an die maximale Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrages wurden in die Zukunft verschoben. Dass die Kindergrundsicherung 2025 wie geplant als familienpolitisches Prestigeobjekt der Ampelkoalition in Kraft treten wird, erscheint aufgrund dieser jüngsten Entwicklung sowie der anhaltenden Finanzierungsstreitigkeiten mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) fraglich. Ein großes Fragezeichen steht auch noch hinter der geplanten Neuermittlung des Kinderexistenzminimums, für die federführend das Bundessozialministerium von Hubertus Heil (SPD) zuständig ist. Eine Zielvorgabe wie im ersten Entwurf, dass Garantiebetrag und Zusatzbetrag „an der Mitte der Gesellschaft“ ausgerichtet werden sollen, enthalte der Entwurf des neuen Eckpunktepapiers nicht mehr, ist zu hören. Nunmehr werde lediglich versichert, dass Leistungsverschlechterungen für die Familien in der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden. Vor allem fehlt weiterhin der finanzielle Rahmen. Paus habe Lindner zuletzt gesagt, sie benötige 8 bis 11 Milliarden Euro pro Jahr, heißt es. Daraufhin sei das Gespräch sehr schnell beendet gewesen.