Bericht: Finanzministerium stärkt Anti-Geldwäsche-Einheit

Das Bundesfinanzministerium will offenbar die umstrittene Geldwäsche-Bekämpfungs-Einheit Financial Intelligence Unit (FIU) durch Änderungen im Geldwäschegesetz stärken.

Dies geht aus einem Entwurf eines Gesetzes „zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Ziel des Gesetzes sei es, die „Zentralstelle in ihren Arbeitsprozessen zukunftssicher“ aufzustellen, um „insbesondere dem erhöhten Meldeaufkommen“ gerecht werden zu können, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

So soll der risikobasierte Ansatz der FIU durch das Gesetz konkretisiert werden. Ziel des neuen Gesetzes sei die „effizientere Filterung und Auswahl der Meldungen, die einer vertieften Analyse zugeführt und auf die Bedürfnisse der Adressaten der Analyseberichte abgestimmt werden können“, damit der Fokus auf Meldungen zu Geldwäsche und damit zusammenhängende Vortaten und Terrorismusfinanzierung gelegt werden könne, heißt es weiter. Auch sollen durch das neue Gesetz „die Modalitäten der Zusammenarbeit der Zentralstelle“ mit den Strafverfolgungsbehörden vereinfacht werden. Die FIU hatte in der Vergangenheit immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. So war im vergangenen Jahr bekannt geworden, dass bei der FIU zwischen Januar 2020 und September 2022 rund 100.000 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht weiterbearbeitet wurden. Als eine Folge plant Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) daher den Aufbau eines Bundesfinanzkriminalamtes, unter dessen Dach die FIU firmieren soll. „Um möglichst kurzfristig effektive Arbeitsprozesse der Zentralstelle bei der Analyse und Weiterleitung von Meldungen sicherzustellen, werden die erforderlichen Gesetzesänderungen noch vor der geplanten Überführung der Zentralstelle in die neue Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität auf den Weg gebracht“, so der Gesetzesentwurf.




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