Im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren um den Einkauf von Corona-Masken in der Amtszeit des damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat der Bund offenbar bereits mehr als 70 Millionen Euro für Anwaltskanzleien ausgegeben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital (Onlineausgabe) unter Berufung auf einen aktuellen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Demnach summieren sich die Ausgaben für Rechtsberatung bis Juli 2024 auf rund 73 Millionen Euro. Laut dem Bericht an die Haushälter hat das Ministerium von Minister Karl Lauterbach (SPD) aktuell fünf Topkanzleien für die Masken-Verfahren vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln mandatiert. Nicht aufgelistet in dem Bericht an die Haushälter wird dem Bericht zufolge eine Kanzlei, die das Ministerium nach Informationen von Capital aktuell vor dem Bundesgerichtshof vertritt. Hierbei geht es um zwei Fälle, in denen das Ministerium diesen Sommer vor dem Kölner Oberlandesgericht gegen Masken-Lieferanten verloren hatte.
Aktuell sind am Landgericht Bonn noch rund 70 Masken-Verfahren anhängig. Hinzu kommt eine zweistellige Zahl an Verfahren in zweiter Instanz am Kölner Oberlandesgericht. Nach bisherigen Angaben des Gesundheitsministeriums beträgt der Streitwert in den noch laufenden Masken-Verfahren insgesamt 2,3 Milliarden Euro.
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