Während das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) dem Gesetz intern bereits Zustimmung signalisiert hat, hat nun das ebenfalls grün geführte Bundesfamilienministerium einen Vorbehalt gegen das sogenannte „Wachstumschancengesetz“ eingelegt, wie das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Regierungsvertreter berichtet. Das Gesetz soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) habe ein Veto eingelegt, weil sie das geplante Volumen von rund sechs Milliarden Euro für zu hoch halte, wenn Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zugleich nicht bereit sei, mehr Geld für die Kindergrundsicherung bereitzustellen. Lindner und Paus liefern sich seit Monaten einen Streit darüber, wie viel die Einführung einer Kindergrundsicherung kosten soll. Während Paus die Kosten auf zwölf Milliarden Euro taxiert, hatte Lindner in seiner Finanzplanung vorerst nur zwei Milliarden für die Reform, die 2025 in Kraft treten soll, reserviert. Außer der Kindergrundsicherung gibt es kurz vor der Kabinettsbefassung noch weitere Meinungsverschiedenheiten und Veränderungen an dem Steuerpaket. So soll der geplante Verlustrücktrag, bei dem Unternehmen aktuelle Verluste mit Gewinnen aus der Vergangenheit steuerlich verrechnen können, auf Druck von SPD und Grünen kleiner ausfallen als ursprünglich geplant. SPD und Grüne sehen eine Ausweitung des Verlustrücktrags skeptisch, weil dies eine echte Steuersenkung für Unternehmen sei und zu Einnahmeverlusten bei den Kommunen führe. Enthalten soll das Paket hingegen eine degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter, auf die Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gedrängt hat. Dadurch könnte das Entlastungsvolumen insgesamt am Ende über den ursprünglich kalkulierten sechs Milliarden Euro liegen, hieß es in Regierungskreisen.