Bericht: Polizei hörte Presse-Gespräche der „Letzten Generation“ ab

Bei ihren Ermittlungen gegen die Klimaprotestgruppe "Letzte Generation" soll die Generalstaatsanwaltschaft München monatelang zahlreiche Gespräche mit Journalisten abgehört haben.

Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf interne Unterlagen. Die bayerischen Ermittler, die dem Verdacht nachgehen, die „Letzte Generation“ habe eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet, haben demnach einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, den die „Letzte Generation“ als ihr offizielles Pressetelefon bewirbt.

Wann immer dort Journalisten anriefen, sollen seit Oktober 2022 unbemerkt auch Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts mit in der Leitung gewesen sein, berichtet die Zeitung. „Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten“, resümierten die Kriminalpolizisten laut SZ nach den ersten zwei Monaten ihrer Tätigkeit in einem Vermerk für die Generalstaatsanwaltschaft. Danach soll die Überwachung fortgeführt worden sein. Gleichzeitig hätten die Ermittler nach SZ-Recherchen aber auch weitere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen, darunter die individuellen Handys einiger führenden Personen, hieß es.

Wer als Journalist in den vergangenen Monaten etwa mit Carla Hinrichs, einer der Sprecherinnen der „Letzten Generation“, sprechen wollte, der konnte sie am besten über ihr Handy erreichen. Auch dort soll die Polizei mit in der Leitung gewesen sein. Am 7. November 2022 etwa habe Hinrichs „mehrere aktuelle Anfragen des Spiegel“ gehabt, vermerkten die Ermittler dem Bericht zufolge. Die Abhörmaßnahmen beruhten auf Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München ausgefertigt hat, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Das Belauschen von Gesprächen mit Journalisten ist nicht per se verboten. Aber nach der Strafprozessordnung gelten dafür besonders hohe Hürden. Die Ermittler müssten stets genau Pressefreiheit gegen Strafverfolgung abwägen. Ob dies hier geschehen ist, sei zweifelhaft, hieß es.

In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München werde die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt, so die SZ.




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