Die im Dezember 2022 aufgeflogene mutmaßliche Terrorgruppe aus dem Reichsbürgermilieu ist offenbar in engerem Austausch mit russischen Vertretern gewesen als bislang bekannt. Das geht aus den drei separaten Anklageschriften vor den Oberlandesgerichten in München, Stuttgart und Frankfurt gegen mutmaßliche Mitglieder der Reichsbürgervereinigung hervor, über welche die „Welt“ berichtet.
Demnach suchten die Angeklagten nicht nur mehrfach erfolgreich das Gespräch mit russischen Diplomaten. Der Rädelsführer soll laut Erkenntnissen deutscher Nachrichtendienste sogar Kontakt zu den Nachtwölfen aufgenommen haben, einem russisch-nationalistischen Motorradclub mit Verbindungen in die Organisierte Kriminalität. Laut Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes, die in die Anklage einflossen, sollen die Nachtwölfe unter dem Einfluss des russischen Geheimdienstes FSB stehen.
Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass russische Geheimdienste die gewaltsamen Ziele der Reichsbürgervereinigung kannten. Demnach hätte Russland die Reichsbürger jederzeit für „aktive Maßnahmen“ nutzen können. So heißen im Geheimdienstjargon offene und verdeckte Operationen, die das politische und gesellschaftliche Geschehen beeinflussen sollen.
Indizien für eine direkte Steuerung der Gruppe durch russische Agenten liegen laut Anklage allerdings nicht vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht ausweislich der Anklage aber zumindest ideologisch einen erheblichen Einfluss Moskaus auf die Reichsbürger. So kam die deutsche Behörde zum Schluss, dass Mitglieder der Gruppe russische Propaganda ungefiltert übernommen hätten und in ihr Weltbild einbanden.
In einem Dokument, welches der mutmaßliche Rädelsführer offenbar an seine Mitstreiter richtete, heißt es – möglicherweise bezogen auf die erhoffte Mithilfe Russlands bei seinen Umsturzplänen: „Zeigen wir ihnen, dass der deutsche Wolf und der russische Bär ein unschlagbares Team sind.“ Mehrfach sollen Mitglieder den Plan thematisiert haben, Kämpfer in Russland ausbilden zu lassen.
Neben dem 72-Jährigen sind 26 weitere Personen angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem die Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Die Angeklagten wollten demnach Bundestagsgebäude stürmen, Politiker als Gefangene nehmen und das politische System der Bundesrepublik beseitigen. Am 29. April beginnt der erste Prozess in Stuttgart.