Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das von Minister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte Digitalgesetz hervor, über den das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) berichtet. Wer die ePA nicht nutzen möchte, soll über ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren widersprechen können.
Die ePA bleibe „eine freiwillige Anwendung“, deren Nutzung jeder Versicherte „widersprechen oder sie einschränken kann“, heißt es in dem Entwurf. Versicherte sollen zudem einen Anspruch auf die Digitalisierung alter, ausgewählter Patienten durch ihre Krankenkasse erhalten. Sie können über zwei Jahre insgesamt zwei Mal bis zu zehn Dokumente von ihrer Krankenkasse in die ePA einpflegen lassen, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen ist, dass Versicherte dafür mit den Dokumenten in Papierform die Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse aufsuchen oder ihrer Krankenkasse schicken. Kritik daran kam vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. „Wir haben Zweifel, dass erfolgreiche Digitalisierung darin besteht, erst bei den Ärzten und Kliniken digital vorliegende Befunde auszudrucken, diese dann von den Versicherten stapelweise durch die Gegend tragen oder schicken zu lassen, um sie dann bei den Krankenkassen wieder zu digitalisieren“, teilte Sprecher Florian Lanz dem „Handelsblatt“ mit. Wenn nur zehn Prozent der gesetzlich Versicherten diese Möglichkeit nutzten, dann würden sie 146 Millionen Papierdokumente von A nach B tragen oder schicken, hieß es. „Das wäre ein Papierstapelproduktionsprojekt und keine moderne Digitalisierung.“