Für den ÖPNV in Sachsen soll die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske am 16. Januar entfallen. Für Berlin ist dies am 2. Februar der Fall.
Die entsprechenden Änderungen haben die Sächsische Staatsregierung und der Senat von Berlin am Dienstag beschlossen. Beide Bundesländer empfehlen den Bürgern, das Masketragen auch ohne Pflicht beizubehalten. Zu dem Beschluss in ihrem Bundesland sagte die sächsische Staatsministerin Petra Köpping: „Corona-Schutzmaßnahmen dürfen nur mit corona-bedingten Überlastungen des Gesundheitssystems begründet werden. Viele Corona-Indikatoren zeichnen derzeit ein positives Bild.“ Daher werde die Maskenpflicht im ÖPNV in eine dringende Empfehlung umgewandelt, so Köpping. „Gleichzeitig werden wir die Lage natürlich weiterhin kontinuierlich beobachten, etwa in Bezug auf die neue Omikron-Subvariante in den USA. Bei Bedarf können wir jederzeit reagieren.“ Der Senat von Berlin hat außerdem die sogenannte „Freitestung“, wenn seit Symptombeginn mindestens fünf Tage vergangen sind und eine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden besteht, neu geregelt. Maßnahmen wie etwa die bundesweite Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Fernverkehr bleiben bestehen.