Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erklärte die von Pannen geplagte Wahl vom 26. September 2021 am Mittwoch insgesamt für ungültig. Auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, die am selben Tag stattfanden, sind von dem Urteil betroffen.
Der Gerichtshof hatte eine entsprechende Entscheidung bereits in der mündlichen Verhandlung am 28. September angedeutet. Die Wahlwiederholung muss innerhalb von 90 Tagen stattfinden, als Termin steht der 12. Februar 2023 im Raum. Die Legislaturperiode verlängert sich durch den erneuten Urnengang allerdings nicht. Veränderte Mehrheitsverhältnisse könnten aber zu einer neuen Zusammensetzung der Landesregierung führen.
Bei den Kandidatenlisten für die Wiederholungswahl sind gegenüber dem ursprünglichen Termin keine Änderungen vorgesehen. Bis zum neuen Wahltermin kann das Abgeordnetenhaus in der derzeitigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Bei den Wahlen im September 2021 war es zu zahlreichen Pannen gekommen, die möglicherweise mandatsrelevant waren. Unter anderem gab es wegen des zeitgleich stattgefundenen Berlin-Marathons massive Unregelmäßigkeiten und Durchführungsprobleme.
An einigen Wahllokalen entstanden lange Warteschlangen, weil zum Beispiel nicht genug oder die falschen Stimmzettel vorrätig waren. Auch die Bundestagswahl in Berlin war davon betroffen, der Berliner Verfassungsgerichtshof ist hier aber nicht zuständig. Dennoch dürfte es auch dort Konsequenzen geben: Der Bundestag hatte zuletzt für eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken gestimmt. Endgültig ist diese Entscheidung aber noch nicht, da möglicherweise noch das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wird.