Grundsätzlich könnten beschleunigte Verfahren nach der Strafprozessordnung ein geeignetes Mittel sein, um Täter schneller zu verurteilen, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgaben). Allerdings kämen diese nur „bei einfachen Sachverhalten mit eindeutiger Beweislage in Betracht. Bei Jugendlichen können solche Verfahren nicht angewendet werden“, sagte Badenberg.
„Die Staatsanwaltschaften prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Am Ende entscheiden aber allein die Gerichte über die Durchführung beschleunigter Verfahren.“ Derweil erklärte Eric Voß, Bereichsleiter Aus- und Fortbildung bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, dass sich Auseinandersetzungen in Freibädern häufen würden.
„Wir hören von mehr Vorfällen als in den Jahren zuvor“, sagte Voß. Betroffen seien vor allem größere Städte, „wo unterschiedlichste Kulturen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen aufeinandertreffen“. Nach wiederholten gewalttätigen Vorfällen in Berliner Freibädern hatte sich Carsten Linnemann (CDU) in der „Bild“ für einen starken Rechtsstaat ausgesprochen. „Wer mittags im Freibad Menschen angreift, muss abends vor dem Richter sitzen und abgeurteilt werden“, sagte der CDU-Politiker.
Der Deutsche Richterbund übte daraufhin Kritik an Linnemanns Aussagen.