Betroffen seien sowohl eine für Montag angezeigte Kundgebung unter dem Titel „Gedenktag der Palästinensischen Häftlinge in israelischen Gefängnissen“ auf dem Pariser Platz als auch Ersatzveranstaltungen, teilten die Behörden mit. Zur Begründung hieß es, dass auch bei dieser Versammlung die „unmittelbare Gefahr“ besteht, dass es zu „volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen“ komme.
Zudem seien Gewaltverherrlichung, das Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten zu erwarten. Bereits am Wochenende waren mehrere pro-palästinensische Versammlungen in Berlin verboten worden.