Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Union hervor, über die die „Welt“ berichtet. Demnach haben die Betreiber dem Bundesinnenministerium seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 im Mai 2021 elfmal den geplanten erstmaligen Einsatz einer kritischen Komponente angezeigt, dreimal betrafen die Anzeigen Komponenten chinesischer Hersteller.
Zum Teil wurde im Rahmen einer Anzeige der geplante Einsatz mehrerer Komponenten angezeigt, teilte das Innenministerium mit. Untersagungen nach § 9b des BSI-Gesetzes seien bisher nicht ausgesprochen worden. Die „Welt“ wollte vom Bundesinnenministerium wissen, ob zum Beispiel der chinesische Konzern Huawei angezeigt worden sei. Man gebe keine Auskunft, „da es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Unternehmen“ handele, hieß es auf Anfrage. Reinhard Brandl (CSU), digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, äußerte Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Nicht ein einziges Mal hat Frau Faeser bisher den Einbau von kritischen Komponenten aus China in unser Mobilfunknetz untersagt. Mit jedem neuen Einbau wird es schwieriger, diese chinesischen Komponenten wieder aus unserem Mobilfunknetz herauszubekommen“, sagte er der „Welt“. „Aber Frau Faeser ist es egal. Der SPD-Wahlkampf hat Vorrang für sie.“ Die Antwort der Ampel-geführten Bundesregierung zeige, dass Faeser die Sicherheit Deutschlands vernachlässige. Auch die FDP macht sich innerhalb der Ampel-Regierung für einen Ausschluss von Huawei stark – wenn auch nicht von heute auf morgen. Ihr digitalpolitischer Sprecher Maximilian Funke-Kaiser sagte der „Welt“: „Ich befürworte einen Verzicht von Huawei-Technik im gesamten deutschen Mobilfunknetz. Die FDP schlägt daher eine Fade-Out-Klausel vor, nach der Bauteile von Anbietern, die unter dem Einfluss rivalisierender Systeme stehen, innerhalb eines konkreten Zeitraums zurückgebaut werden müssen.“ Seit März prüft die Bundesregierung, welche kritischen Komponenten von chinesischen Herstellern im 5G-Netz verbaut wurden – und ob sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Es lägen „Anhaltspunkte vor, dass ihr weiterer Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen könnte“, teilte das Bundesinnenministerium dazu auf Anfrage der „Welt“ mit.