Das berichtet „Bild“ (Donnerstagausgabe). Grund ist Pechsteins Auftritt bei einem CDU-Konvent im Juni in Dienstuniform.
Laut Polizeidienstvorschrift darf die Dienstkleidung „bei politischen Veranstaltungen nicht getragen werden“, heißt es in dem Schreiben zur Einleitung des Verfahrens, über das die „Bild“ berichtet. Die Bundespolizei schreibe weiter, dass eine „Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung“ nicht vorlag. Kritisiert werde außerdem, dass Pechstein sich zwar zu „allgemeinpolitischen Themen“ äußerte, aber nicht deutlich machte, dass es sich hierbei um eine „rein persönliche Auffassung“ handle. Pechstein hat nun zwei beziehungsweise vier Wochen Zeit, um sich mündlich beziehungsweise schriftlich zu äußern.