„Wenn es so weit käme, dass die Zinserträge des Bistumsfonds nicht mehr ausreichen und Kirchensteuermittel nötig werden, müssten wir noch einmal neu überlegen“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Auf die Frage, ob sich die katholische Kirche von einer Solidargemeinschaft zur Haftungsgemeinschaft wandle, entgegnete Kohlgraf: „Moralisch gesehen sind wir fast schon in einer Haftungsgemeinschaft.“
Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, wonach das Erzbistum Köln einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss und damit als Institution in die Haftung genommen wird. Kohlgraf sagte, er glaube, dass diese Entscheidung „für alle Bistümer relevant sein kann und relevant sein wird“. Es liege allerdings immer in der Hand des einzelnen Betroffenen, ob er zivilrechtliche Schritte einleitet, so Kohlgraf. „Es ist das gute Recht jedes Betroffenen. Die entscheidende Frage wird immer sein, ob es ein institutionelles Versagen war. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden. Und ja, es verändert noch einmal die Situation.“