„Bei den beiden Landschaftsverbänden sind bisher insgesamt 982 Anträge auf Versorgung wegen eines Impfschadens eingegangen“, sagte der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Davon sind bislang 40 anerkannt und 120 abgelehnt worden, 32 haben sich aus sonstigen Gründen erledigt.“
Bei 790 Anträgen sei die Entscheidung noch in der Bearbeitung, so der Sprecher weiter. Unter anderem gebe es nur eine sehr begrenzte Zahl an medizinischen Sachverständigen für die Behörden. Das Ministerium verwies auch auf die Relation zur Zahl der Corona-Impfungen: „Die Gesamtzahl bisher verabreichter Impfungen in Nordrhein-Westfalen liegt bei 43.883.026.“ Der Sprecher erläuterte weiter: „Im Falle der Anerkennung eines Impfschadens stehen den Betroffenen finanzielle Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Verfügung, die von Leistungen der Krankenbehandlung über Entschädigungszahlungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit bis zu Leistungen für Hinterbliebene reichen. Die Art und Höhe der Hilfen ist im Wesentlichen von der Schwere des Impfschadens abhängig.“