„Am Abend des 24. Mai kam es vor dem Abflug von Bundeskanzler Scholz zu einem Sicherheitsvorfall auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main“, sagte eine Sprecherin am Freitag dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ mit Blick auf einen Mann, der sich mit seinem Privatauto in den Kanzler-Konvoi eingereiht und Scholz auf dem Rollfeld umarmt hatte. Um den Personenschutz stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern, würden Einsätze grundsätzlich nachbereitet.
„Auch diesen Vorfall wird das BKA intensiv nachbereiten.“ Personenschutz sei deutlich mehr als die sichtbare unmittelbare Begleitung der Schutzperson. Die Gewährleistung eines „sicheren Raums“ setze sich aus einem „breiten Maßnahmenspektrum“ zusammen und werde gemeinsam durch alle Partner in enger Abstimmung und auf Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit sichergestellt, erklärte das BKA. „Für die Gewährleistung des Personenschutzauftrages gilt grundsätzlich nicht, dass sich niemand der Schutzperson nähern darf – dies unterliegt vielmehr gewissen Voraussetzungen“, hieß es. Aus polizeitaktischen Gründen könnten keine weiteren Auskünfte zu konkreten Personenschutzmaßnahmen erteilt werden.