Zuvor hatte eine Zeitung dies berichtet. „Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen“, teilte das Verteidigungsministerium am Donnerstag mit.
„Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird.“ Das Verteidigungsministerium habe die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf Weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, Anträge beim Finanzministerium zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern, so das Verteidigungsministerium.