Brandenburg erwägt Verlängerung des Sicherungsgewahrsams

Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen hält eine Verlängerung des Sicherungsgewahrsams im Land für möglich.

Hintergrund seien Protestaktionen der Gruppe „Letzte Generation“, sagte er am Mittwoch im RBB-Inforadio. Bisher sei die Höchstdauer von vier Tagen in Brandenburg ausreichend gewesen, es könne aber sein, dass er dem Landtag eine Novellierung des Brandenburger Polizeigesetzes vorschlagen werde.

Hintergrund seien Angriffe auf kritische Infrastruktur, „das heißt Stromerzeugung, Benzin- und Dieselerzeugung und Flughafen“. Es sei die Frage, ob die bisherige Regelung etwas verlängert werden könne, um gerade Wiederholungstäter zu bremsen. Dabei sei es nicht unbedingt sinnvoll, die Höchstdauer auf bis zu 30 Tage zu verlängern wie in Bayern, so Stübgen. „Aber die Möglichkeit zu schaffen, kurzfristiger, bis zu einer Woche, hier zu verhindern, dass Wiederholungstäter unterwegs sind.“ Vom Bundestag erhoffe er zudem eine Konkretisierung des Paragrafen 316b im Strafgesetzbuch. Dort sind die Strafen für die „Störung öffentlicher Betriebe“ festgelegt. „Hier ist es so, dass das Gesetz eine besonders schwere Straftat erst dann definiert, wenn Anlagen zerstört oder entfernt werden.“ Aktivisten erzeugten aber dasselbe Ergebnis, indem sie sich festketteten oder festklebten, dass also die Stromproduktion eingestellt werde oder der Flughafen nicht mehr arbeiten könne.




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