Das berichtet der „Tagesspiegel“ (Mittwochausgaben) und beruft sich auf Regierungskreise. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu eine Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz erstellt.
Mit ihr „werden die Einfuhr, das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von Himmelslaternen auf dem deutschen Markt verboten“, erläutert das Ministerium. Nach dem Beschluss des Kabinetts muss der Verordnung noch der Bundesrat zustimmen. Mit dem Verbot reagiert die Bundesregierung auf den Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/20. Er wurde von einer Himmelslaterne ausgelöst. Drei Frauen, eine Mutter und ihre erwachsenen Töchter, hatten sie in der Nähe des Zoos im Stadtteil Bockum steigen lassen.
Bei der Brandkatastrophe starben 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen. Beim Bundestag gingen danach gleich mehrere Petitionen ein, die ein Verbot der Himmelslaternen forderten. Knapp vier Jahre nach der Katastrophe führen diese nun zum Erfolg. Bislang ist der Verkauf von Himmelslaternen in Deutschland legal.
Die Bundesländer verbieten allerdings, diese zu starten. Im Krefelder Zoo sorgt das baldige Verbot für Erleichterung. „Es ist erfreulich, dass ein Ergebnis dieser Katastrophe nun das Verbot von Himmelslaternen ist“, sagte Zoodirektor Wolfgang Dreßen dem „Tagesspiegel“. Es sei für niemanden verständlich, „dass etwas, was nicht benutzt werden darf, frei verkäuflich ist“.
Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) hält das Verbot für überfällig: „Wenn das Fliegenlassen von Himmelslaternen verboten ist, muss konsequent auch der Verkauf von Himmelslaternen unterbunden werden“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Dass von diesen brennenden Flugkörpern eine hohe Gefahr ausgehe, „haben wir in Krefeld in der Silvesternacht 2019/2020 auf verheerende Weise erfahren müssen“.