„Die enorme Ausweitung des Anwendungsbereichs der Auskunftsrechte halte ich für ein großes Problem“, sagte Erik Tuchtfeld, Vorsitzender des SPD-nahen digitalpolitischen Vereins D64, der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Die Ausweitung auf Verletzungen aller absoluten Rechte ist viel zu weitgehend“.
Die Schwelle eines lediglich übertretenen zivilen Rechtsverhältnisses reiche „nicht aus, den Schutz der Anonymität zu verwehren, der für viele sehr wichtig ist, um ihre Meinungsfreiheit ausüben zu können“. In den Eckpunkten heißt es etwa: „Künftig soll das Auskunftsverfahren in allen Fällen einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte eröffnet sein, z.B. Restaurantkritik: Schädigung durch wahrheitswidrige Nutzerkommentare).“ Tuchtfeld sagte dazu: „Eine wahrheitswidrige Restaurantkritik hat nichts mit digitaler Gewalt zu tun. Unter dem Deckmantel des sehr löblichen Ziels, mehr für die Betroffenen von strafbarer Hassrede zu tun, werden ganz andere Interessen verfolgt. Hier ist die Meinungsfreiheit betroffen.“ Tuchtfeld befürchtet zudem eine Gefahr für Whistleblower, die im Schutze der Anonymität Missstände in großen Unternehmen aufdecken. „Hier ist die Behauptung ungerechtfertigter Angriffe für Unternehmen besonders attraktiv. Das Unternehmen kann dann versuchen, mit staatlichen Zwangsmitteln die Anonymität der Person offenzulegen.“ Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte: „Das Justizministerium sollte die Accountsperren als klar umrissenes Reformprojekt jetzt zügig umsetzen und dieses einfache Vorhaben nicht mit den heiklen Auskunftsansprüchen zusammenwerfen. Denn die Auskunftsansprüche gehen sehr weit und bergen zu viele Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten.“ Mit der Kritik konfrontiert, sagte die innerhalb der Grünen-Bundestagsfraktion für das Gesetzesvorhaben zuständige Abgeordnete Renate Künast der „Welt“: „Ich finde es gut, dass hier alle Akteure genau hinsehen und kritische Punkte anmerken. Deshalb nehme ich die geäußerten Bedenken erst einmal als wichtige Hinweise auf.“ Die Rechtspolitikerin verweist darauf, dass bereits in den Eckpunkten festgehalten ist, dass die neuen Regelungen verhältnismäßig sein müssten. „Das gilt für den Schutz der Persönlichkeitsrechte, es gilt aber auch für das Recht auf Anonymität im Netz“, so Künast. „Darauf werden wir beim Gesetzentwurf ganz genau achten.“