Die Bundesregierung kürzt die Förderung für Energieberatungen deutlich. Das teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, wie das Nachrichtenportal T-Online berichtet.
Die Kürzung sei „angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der weiterhin sehr hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen unerlässlich“. Bei Förderanträgen, die ab diesem Mittwoch, 7. August, eingehen, soll nur noch 50 statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars übernommen werden. Der maximale Förderbetrag pro Beratung wird um 50 Prozent gekürzt. Das gilt sowohl für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) als auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es, es sei erfreulich, dass die Programme stark nachgefragt würden. So rechnet das Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beim Programm für Wohngebäude laut Prognose in diesem Jahr mit 152.500 Förderanträgen. 2023 waren es demnach noch 130.600 Anträge. Durch die Absenkung der Förderung könnten die Programme „auf einem guten Niveau“ weitergeführt werde, es solle möglichst vielen interessieren Bürgern eine geförderte Energieberatung ermöglicht werden, heißt es aus dem Ministerium.
Mit den Energieberatungen sollen Verbraucher und Unternehmer in der Entscheidung unterstützt werden, wie sie ihre Gebäude am sinnvollsten energieeffizient sanieren können. Nichts ändern soll sich derweil an den Vorteilen für Hausbesitzer, die sich aus einem individuellen Sanierungsfahrplan ergeben, der bei einer solchen Energieberatung erstellt wurde. Die erhöhten Fördersummen für die entsprechenden Sanierungsarbeiten sollen laut Wirtschaftsministerium unverändert erhalten bleiben.