Bund und Länder weiten Mittelstandsförderung aus

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Wirtschaftsförderung durch Bürgschaftsbanken und mittelständische Beteiligungsgesellschaften ab dem Jahreswechsel auszuweiten.

Das geht aus einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Die Bürgschaftsbanken können demnach ab Januar Kredite in einem größeren Volumen absichern.

Bis zu zwei Millionen Euro können die Bürgschaften dann betragen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften werden künftig bis zu 1,5 anstatt einer Million Euro wie bisher an Risikokapital ausgeben können. „Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne) dem „Handelsblatt“. Bund und Länder haben sich auch auf organisatorische Änderungen verständigt, die die Bürgschaften und Beteiligungen schneller und unkomplizierter ermöglichen sollen. Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken, sagte: „Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit.“ Auch Wirtschaftsvertreter loben die Entscheidung. Rainer Kambeck, Leiter für Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie Mittelstand beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sprach von einer „guten Nachricht“, insbesondere mit Blick auf die Erleichterung der Antragsprozesse. „Hier sollte die Bundesregierung allerdings dranbleiben, damit die Regelungen auch schnell bei den Unternehmen ankommen“, sagte Kambeck der Zeitung.




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