In einer 28-seitigen Beschlussvorlage, über die „T-Online“ am Freitag berichtet, haben sich Bund und Länder unter anderem darauf geeinigt, die gesetzlichen Fristen für Beteiligungsverfahren zu verkürzen. Zudem sollen die Behörden künftig freier entscheiden können, ob öffentliche Termine zur Anhörung und Beteiligung von Interessenvertretern überhaupt angesetzt werden.
„Die Entscheidung über das Abhalten eines Erörterungstermins erfolgt unter Gesichtspunkten der Effektivität und Zweckhaftigkeit“, heißt es wörtlich in dem Papier. Ferner sollen bei der Planung von Großprojekten die einzelnen Verfahrensschritte nicht länger nacheinander, sondern parallel stattfinden. Um beim Ausbau der Energieinfrastruktur schneller zu werden, strebt der Bund außerdem mehr Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) an. In den allermeisten Punkten sind sich Bund und Länder einig.
Strittig ist jedoch das Finanzielle. So wünschen sich die Länder einen Zuschuss vom Bund, um mehr Stellen in den Verwaltungen zu schaffen. Die genaue Summe lässt das Papier allerdings noch offen.