Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Eine vom Innenministerium geleitete Arbeitsgruppe mit Fachleuten von Bund, Ländern sowie evangelischer und katholischer Kirche will bis Februar ihre Ergebnisse präsentieren.
Danach soll es nochmals Gespräche auf politischer Ebene geben, in denen die kniffligsten Fragen final geklärt werden, allen voran die der Finanzierung. Noch 2023 will die Ampelregierung ein sogenanntes „Grundsätzegesetz“ vorlegen, das den rechtlichen Rahmen für die Einigung fixiert. Die bisher jährlich von den Bundesländern entrichteten Leistungen, von denen auch die Bischofsgehälter bezahlt werden, sollen mit einer einmaligen Summe abgelöst werden. Im Raum stehen mehr als zehn Milliarden Euro. Die Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803 und werden als Entschädigungen für Kirchenbesitztümer bezahlt, die sich der Staat einverleibt hatte. „Die Ablösung der Staatsleistungen ist ein Auftrag schon aus der Weimarer Verfassung, der dann ins Grundgesetz aufgenommen und gut 100 Jahre ignoriert wurde“, sagte Lars Castellucci, religionspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag. Er sei froh, dass das Innenministerium nun im Dialog mit den Kirchen daran arbeite. Auch der Heilige Stuhl ist über die diplomatische Vertretung des Papstes in Berlin an den Gesprächen beteiligt. Laut Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz „liegt noch ein Stück Weg vor uns“. Er sei aber optimistisch, in dieser Legislaturperiode „eine rechtssichere Grundlage zu schaffen, die allen Interessen gerecht wird“.