Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zwei russische Staatsangehörige im Kreis Herzogtum Lauenburg und in Hamburg festnehmen lassen. Die Beschuldigten seien der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz dringend verdächtig, teilte der Generalbundesanwalt mit. Den Festgenommenen wird zudem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Zeitgleich zu den Festnahmen wurden im Auftrag der Bundesanwaltschaft sieben Objekte in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen von Beamten des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg sowie von örtlichen Polizeikräften der beteiligten Länder durchsucht.
Die Beschuldigten sollen sich laut Haftbefehl im Frühsommer 2022 einer zuvor von weiteren Personen gegründeten kriminellen Vereinigung angeschlossen haben. Mit dieser sollen in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Gelder zu gesammelt werden und der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zur Verfügung zu gestellt werden, hieß es. Die Spenden wurden dem Haftbefehl zufolge insbesondere über soziale Medien eingeworben und an ein im Ausland aufhältiges IS-Mitglied zur Weiterleitung übermittelt. Die Verwendung der Mittel soll zuvor innerhalb einer Chatgruppe der kriminellen Vereinigung abgestimmt worden sein. Die Gelder kamen insbesondere inhaftierten Frauen und Kämpfern des IS zugute, hieß es.
Dem ersten Festgenommenen wird vorgeworfen, innerhalb der Gruppierung für die Organisation der Spendensammlung und die Verwaltung einer der gemeinsamen Spendenkassen verantwortlich gewesen sein. Im April 2023 soll er seine Kasse an den zweiten Beschuldigten mit einem Inhalt von rund 12.000 Euro zur Weiterleitung an den IS übergeben haben. Außerdem soll er Mitglied der Chatgruppe gewesen sein, die über die Verwendung der Spendengelder entschieden haben soll.
Der zweite Festgenommene übernahm laut Haftbefehl ab April 2023 die Verantwortung für die ihm übergebene Kasse. Darüber hinaus soll er die Aufgabe übernommen haben, in Deutschland Barspenden entgegenzunehmen, zu verwahren und weiterzuleiten. Er habe an mehreren Transaktionen zugunsten des IS in einem Gesamtvolumen von über 25.000 Euro mitgewirkt, so der Generalbundesanwalt.
Die Beschuldigten sollen im Laufe des Donnerstagnachmittags dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden soll.