„Ich bevorzuge eindeutig Quick Freeze“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Eine Zombie-Politik lehne ich ab, und eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist so ein Untoter, der jetzt mal begraben werden sollte.“
Im vergangenen September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt, die anlasslose Speicherung nur von IP-Adressen für Ermittlungen aber für vertretbar erklärt. Praktisch angewendet wird die Vorratsdatenspeicherung hierzulande schon seit 13 Jahren nicht mehr. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) pocht auf die Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will ein Quick-Freeze-Verfahren, bei dem bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum „eingefroren“ werden. Bundesdatenschützer Kelber hält Quick Freeze für die „weniger eingriffsintensive“ Variante.
Es könne nicht darum gehen, „den Datenhaufen noch weiter zu vergrößern und alle unter Generalverdacht zu stellen“. Selbst wenn Daten vorlägen, dauere es zuweilen Monate oder Jahre, bis diese ausgewertet würden. „Das wäre der Bereich, in dem man besser werden muss.“ Kelber hält zudem eine „Überwachungsgesamtrechnung“ für erforderlich.
Denn Quick Freeze oder auch die dauerhafte Speicherung von IP-Adressen käme zur schon existierenden Überwachung hinzu. „Wenn wir wollen, dass die Bürger ihre Freiheitsrechte bewusst und unbewusst voll ausleben, dann darf die Politik nicht ein dauerndes Gefühl einer Überwachung entstehen lassen.“