In einem neuen Bundesfinanzkriminalamt, welches ab Jahresbeginn 2024 an den Start gehen soll, will Lindner Zuständigkeiten verschiedener Behörden bündeln, wie aus dem Entwurf des „Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes“ hervorgeht, über den das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) berichtet. Lindner hat den Entwurf demnach am Montag in die Ressortabstimmung gegeben.
Mit dem Gesetzentwurf nehme das Bundesfinanzministerium eine „tektonische Neuordnung der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland in Angriff“, hieß es in Regierungskreisen. „Zur Schaffung dezidierter Kapazitäten und Bündelung wichtiger Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfung im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums wird zum 1. Januar 2024 mit dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) eine spezialisierte Behörde errichtet“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Mit der Zusammenführung von Analyse, straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen und Aufsicht unter dem Dach des BBF werde „ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland etabliert und die bestehende Fragmentierung überwunden“. In dem Finanzkriminalamt sollen bis Mitte 2025 die bisherige Anti-Geldwäsche-Einheit „Financial Intelligence Unit (FIU)“ sowie die „Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)“ aufgehen. Herzstück innerhalb des Finanzkriminalamtes soll ein „Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG)“ werden. Die EZG soll in den bedeutsamen, internationalen Fällen von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermitteln. Das neue Ermittlungszentrum soll eine Lücke schließen, wegen der Deutschland seit vielen Jahren in der Kritik steht. Laut Studien werden in Deutschland pro Jahr 100 Milliarden Euro gewaschen, aber nur ein Bruchteil davon verfolgt. Auch im Vorjahr fiel eine Untersuchung der deutschen Geldwäsche-Bekämpfung durch internationale Experten erneut dürftig aus. Nicht nur strukturell, sondern auch bei Methoden und Instrumenten gehe das Gesetz „neue Wege zur Erhöhung der Schlagkraft gegen Finanzkriminalität“, hieß es in Regierungskreisen. So will Lindner mit der neuen Behörde ein „Immobilientransaktionsregister“ einrichten und eine neue „administrative Vermögensermittlung“ einführen, die unterhalb der Schwelle des strafrechtlichen Anfangsverdachts Vermögensermittlungen erlaubt. Lindner lässt sich den Aufbau der neuen Behörde und Strukturen in den kommenden vier Jahren laut Gesetzesentwurf mehr als 700 Millionen Euro kosten.