Für Windenergie an Land beträgt der Wert damit 7,35 ct/kWh und für „Aufdach-Solaranlagen“ 11,25 ct/kWh. „Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen“, sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.
Er hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln könne. „Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen wird ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft.“ Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei deren Finanzierung. Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden nur wenige Gebote eingereicht. Bei den „Aufdach-Solaranlagen“ hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen. Der Bundestag hatte deshalb im Dezember die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert, sodass sie nun Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vornehmen kann. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun Gebrauch gemacht.