Ursprüngliches Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, nur solche Oldtimer steuerlich zu entlasten, die als „historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingesetzt würden, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochsausgaben berichten. Inzwischen würden im Rahmen der günstigeren Oldtimer-Besteuerung aber auch ältere Fahrzeuge subventioniert, die im Alltag als übliche Verkehrsmittel eingesetzt würden, so die Kritik der Rechnungsprüfer.
Dadurch sei die Zahl der Fahrzeuge mit einem „H“-Kennzeichen rasant auf das Dreifache des ursprünglich angenommenen Fahrzeugbestandes angewachsen. Die verursachten Mindereinnahmen beziffern die Prüfer auf jährlich 170 Millionen Euro. „In Zeiten des Klimaschutzes ist es weder angemessen noch zeitgemäß, Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen steuerlich zu begünstigen“, kritisiert der Rechnungshof. Er halte es daher für „zwingend“ notwendig, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen.
Für ältere Fahrzeuge, die als Oldtimer eingestuft sind, ist seit 1997 bei der Kfz-Steuer eine Pauschale fällig, die in der Regel niedriger ist als die reguläre Besteuerung nach den üblichen Kriterien wie Hubraum oder Schadstoffemissionen. Der Vorteil kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen. Zudem sind Oldtimer mit H-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen befreit, und zwar unabhängig von ihren individuellen Emissionen. Laut Bundesrechnungshof führt eine im Jahr 2007 leicht gelockerte Vorschrift dazu, dass immer mehr Alltagsfahrzeuge den Oldtimer-Status erhalten.
Während die Bundesregierung anfangs von 135.000 Fahrzeugen ausging, ist der Bestand den Angaben zufolge bis 2020 auf 391.000 angewachsen. „Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten zukünftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen“, heißt es in dem Bericht.