„Sondervermögen beeinträchtigen zum einen das Budgetrecht des Bundestages und auch die Wirksamkeit der Schuldenbremse im Grundgesetz“, sagte ein Behördensprecher dem Radiosender MDR Aktuell. Durch diese „ausufernde Töpfchenwirtschaft“ habe der Bundestag selbst als Haushaltsgesetzgeber im Grunde keinen klaren Blick mehr auf die tatsächliche Lage der Bundesfinanzen.
„Also er kann das nicht direkt aus dem Bundeshaushalt ablesen.“ So sehe etwa der Haushalt 23 eine sogenannte Nettokreditaufnahme von 46 Milliarden Euro vor, „daneben haben wir dann aber noch fast 150 Milliarden Euro mögliche Schulden über verschiedene Sondervermögen“, so der Sprecher. „Das heißt, dass der Bundeshaushalt im Ergebnis eigentlich gar nicht mehr das wahre Bild der Bundesfinanzen abbildet, sondern ein beschönigendes Bild zeichnet.“ Und so könnten Bundestag und Öffentlichkeit nicht mehr direkt erkennen, wie viel Geld der Bund tatsächlich ausgebe.
Der Sprecher wollte sich allerdings nicht darauf festlegen, welche Sondervermögen aufgelöst werden sollen: „Das ist eine Entscheidung, die muss die Bundesregierung treffen und nicht wir“, sagte er. „Fakt ist aber, bestehende Sondervermögen müssen regelmäßig evaluiert werden und ihre Fortführung muss gut begründet sein.“ Und hier gebe es zwar Pläne im Bundesfinanzministerium, man halte die aber bei Weitem für nicht ausreichend, um das Problem der „Entkernung“ von Geld aus Kernhaushalt in die Sondervermögen zu beseitigen. Man müsse wohl auch an die großen Sondervermögen rangehen, wobei man zum Beispiel den Klima- und Transformationsfonds für geeignet halte, so der Bundesrechnungshof.