Fehlen würden jedoch übergreifende Informationen darüber, „für welche Politikbereiche und administrativen Aufgaben die Bundesregierung Beratungsleistungen von welchen Auftragnehmern in welchen Beauftragungsformen in Anspruch genommen hat“, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf Angaben des Rechnungshofs. Auch kritisiert der BRH, dass im aktuellen Beraterbericht bei 32 Prozent der Beratungen mit einem Volumen von über 50.000 Euro die Beraternamen nicht genannt seien.
Aufträge sollten künftig nur an Berater vergeben werden, die sich mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden erklären. Viele Angaben in dem Regierungsbericht seien zudem unvollständig oder fehlerhaft. Die Zahlen in der Gesamtübersicht des BMF und den Einzelberichten der Ressorts würden sich zum Teil sogar widersprechen. Die jüngsten Berichte wurden auch immer erst mehr als ein Jahr nach Abschluss des Berichtjahres vorgelegt. Aus Sicht des Rechnungshofs müsse das Verfahren daher „reformiert“ werden. In der aktuellen Form könnten die Parlamentarier ihre Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrnehmen. Die Bundestagsabgeordnete Ingeborg Gräßle (CDU) sagte der Zeitung, der Rechnungshofbericht komme zur richtigen Zeit und „watsche“ die Bundesregierung zurecht ab. „So wenig Reporting der Regierung zur externen Beratung wie jetzt war noch nie: Aus bislang wenig hat die Ampelregierung noch weniger und noch später gemacht.“ Gräßle sieht das als „Alarmzeichen dysfunktionaler Regierungsarbeit“.