Das berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Eckpunkte der neuen Strategie. „Wir öffnen staatliche Datenbestände und machen staatliche Daten nutzerfreundlich verwertbar“, heißt es in dem Papier.
Dazu soll eine „Pflicht des Bundes zur aktiven Veröffentlichung bestimmter Datenkategorien“ eingeführt werden. So solle das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz werden. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf Open Data geben – frei zugängliche Daten also, die von allen genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden dürfen. Alle Daten des Bundes, die keine sensiblen Informationen erhalten und somit „legitimen Zugangsbeschränkungen“ unterliegen, sollen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über das Portal Govdata zugänglich gemacht werden. Zudem sollen sogenannte „Datentreuhänder“ den Datenaustausch vereinfachen. Für Unternehmen, die Geld in die Datenerzeugung – und Verarbeitung investieren, soll sichergestellt werden, dass sie aus den Investitionen auch eine Rendite erwirtschaften können. Dafür soll beispielsweise der Schutz von geistigem Eigentum gestärkt werden, vor allem wenn auf private Daten zugegriffen wird. Ebenso verspricht die Bundesregierung, dass Datenschutz einfacher werden soll. Etwa durch die Bereitstellung von Mustervertragsklauseln. In Brüssel will Deutschland einen Verordnungsvorschlag zum Thema Cookie-Management einbringen, der die „Nutzenden von den vielen Einzelentscheidungen entlasten soll“.