Die Änderung ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021, mit dem die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht wurden. Dies gilt für diejenigen, die zuvor ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen.
Diese erhöhten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Betroffenen aufgrund der hohen Komplexität offenbar schwerlich nachvollziehbar, die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis führte deswegen zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum. Durch die Anpassung des Gesetzes soll die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht werden: Künftig geht die Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Nach wie vor reichen ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus, die von den Antragstellern entsprechend nachgewiesen werden müssen. „Mit dem heute von uns im Kabinett beschlossenen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung ermöglichen wir den Menschen wieder eine unkompliziertere Aufnahme in ihrer historischen Heimat“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).