Angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels will sie prüfen, „die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung von Erwerbstätigen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, als Lohnbestandteil auszahlbar zu machen oder rentenerhöhend zu stellen“. So steht es im Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts, über den das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
Diese Regelung zielt auf Ruheständler, die das Rentenalter erreicht haben, bereits eine Vollrente beziehen und sich nebenher etwas hinzuverdienen. Sie müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber zahlt den halben Beitragssatz von 9,3 Prozent, ohne dass dies aber die Altersbezüge des Rentners erhöht. Die Bundesregierung will nun prüfen, ob die Arbeitgeberbeiträge dem Ruheständler als zusätzlicher Arbeitslohn ausgezahlt werden oder seine Rentenbezüge erhöhen können.