Ab sofort würden nicht nur Eigentumsschäden bis zum vollständigen Verlust des Investments gedeckt, sondern auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen abgesichert, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mit. Dabei handelt es sich um langfristige Kredite, die deutsche Unternehmen häufig zur Finanzierung ukrainischer Töchter einsetzen.
Diese Deckungserweiterung sei jetzt möglich, weil die Nationalbank der Ukraine bestimmte Transfer- und Devisenbeschränkungen aufgehoben habe, so das Ministerium. „Der Wiederaufbau der Ukraine ist eine Generationenaufgabe für die Ukraine und die internationale Gemeinschaft“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Je enger die wirtschaftlichen Beziehungen zur Ukraine sind, desto früher kann begonnen werden, daran zu arbeiten.“ Gegenwärtig bestehen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums für die Ukraine Investitionsgarantien für 14 Unternehmen mit einem gesamten Deckungsvolumen in Höhe von 280 Millionen Euro. Weitere Unternehmen haben Deckungsanträge gestellt. Im Ergebnis werden Garantien dann übernommen, wenn die Investition als „förderungswürdig und risikomäßig vertretbar“ eingestuft wird. Die neue Beschlusslage gilt sowohl für bestehende als auch künftige Investitionsgarantien für beteiligungsähnliche Darlehen. Darüber hinaus sollen zunächst befristet bis 2025 keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge mehr anfallen. Für Ukraine-Garantien müssen deutsche Unternehmen demnach nur noch das jährliche Garantieentgelt zahlen.