Die Bundesregierung will sich nicht für eine Widerspruchslösung bei der Organspende aussprechen. Das geht aus einer Stellungnahme zu dem im Juli vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes hervor, meldet das Portal „Politico“ am Dienstag.
„Eine Trendwende bei den Organspendezahlen ist bislang nicht eingetreten“, heißt es darin. „Dessen ungeachtet nimmt die Bundesregierung mit Blick auf eine sich abzeichnende Debatte und einen sich daran anschließenden Meinungsbildungsprozess im Deutschen Bundestag zu dem Gesetzentwurf inhaltlich nicht Stellung, da es sich bei der Frage, ob eine Widerspruchslösung eingeführt werden soll, um eine ethische Frage handelt, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten ist.“
Bei der Widerspruchslösung können Organe von Verstorbenen dann entnommen werden, wenn sie vor dem Tod nicht ausdrücklich widersprochen haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich mehrmals für die Widerspruchslösung ausgesprochen. „Das würde die Leben von Zehntausenden von Menschen besser machen“, sagte er unter anderem noch im Juni der ARD.
Die Bundesregierung verwies in ihrer Stellungnahme außerdem auf „strukturelle Maßnahmen“, die bereits ergriffen wurden – beispielsweise auf das im März gestartet Onlineregister sowie eine bessere Zusammenarbeit von Entnahmekrankenhäusern. „Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Wirkungen dieser Maßnahmen in den Krankenhäusern, insbesondere pandemiebedingt, noch nicht valide beurteilt werden können und andererseits, dass das Organspende-Register erst kurze Zeit in Betrieb ist“, heißt es in der Stellungnahme.