Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führe seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord Stream-Gaspipelines in der Ostsee am 26. September 2022, heißt es in einer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der AfD-Fraktion. Weiter führt die Bundesregierung aus, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei seien mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung betraut.
Dabei werde sämtlichen sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung des Sachverhalts nachgegangen. Zu technischen Spezifikationen bezüglich der Überwachung der Pipelines durch die Betreibergesellschaften lägen der Regierung keine Kenntnisse vor, heißt es in der Antwort auf die Frage der AfD-Abgeordneten, ob Russland bereits bei der Verlegung Sonarsensoren an den Pipelines angebracht habe. Die Erteilung näherer Auskünfte müsse allerdings unterbleiben. Denn, so führt die Regierung aus, „trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück.“ Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folge daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genieße. Unter Hinweis darauf lässt die Regierung auch Fragen nach Aussagen des US-Präsidenten Joe Biden und von Bundeskanzler Olaf Scholz ebenso unbeantwortet wie die nach Hinweisen von Nachrichtendiensten anderer Staaten im Vorfeld der Anschläge.