Laut einem Konzept aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das der dts Nachrichtenagentur vorliegt, sollen alle Anlagen mit einer Größe ab 1 MW betroffen sein. Dabei soll entweder auf Basis des Preises am Sportmarkt abgeschöpft werden, oder nach den tatsächlichen Erlösen.
Anlagen, die einen bestimmten, vor dem 1. November abgeschlossenen Vermarktungsvertrag vorweisen können, sollen die „einmalige Wahl“ zwischen den beiden Modellen erhalten. Während bei der Abschöpfung nach Spotmarktpreis eine „großzügige Sicherheitsmarge“ von 30 Euro pro Megawattstunde gewährt wird, bei Wind- und Solaranlagen zusätzlich noch vier Prozent mehr, werden bei der Abschöpfung nach tatsächlichen Erlösen nur 10 Euro pro Megawattstunde eingeplant. Abzuschöpfende Technologien umfassen dem Papier zufolge alle Erneuerbare-Energien-Technologien außer Biomethan, außerdem Abfall, Kernenergie, Raffinerie-Rückstände und Braunkohle. Nicht abzuschöpfende Technologien sind Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan, leichtes Heizöl, Flüssiggas (Propan, Butan) und andere Sondergase wie Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas und Sondergasen, die in Produktionsprozessen der Chemie- und Rußindustrie anfallen.
Insgesamt will die Bundesregierung 90 Prozent des abschöpfbaren Betrags von Stromerzeugern einziehen. Hintergrund ist, dass viele Stromanbieter wegen der gestiegenen Marktpreise hohe Gewinne einfahren. Die Bundesregierung bezeichnet das als „Zufallsgewinne“ im Zuge des Krieges in der Ukraine.