Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm überarbeiten und teilweise nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Demnach reichen die derzeitigen Maßnahmen noch nicht für eine Gewährleistung der europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen aus.
Das nationale Luftreinhalteprogramm Deutschlands war nach Beschluss durch das Bundeskabinett erstmals 2019 beschlossen worden. Eine Aktualisierung wurde im Mai 2024 auf den Weg gebracht. Darin werden eine erfolgreiche Verkehrswende sowie die Fortsetzung der Energiewende als der Schlüssel zur Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen bezeichnet.
Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig – eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.