Bundesregierung stellt ressortübergreifenden LSBTIQ-Aktionsplan vor

Die Bundesregierung hat am Freitag den Aktionsplan "Queer leben" beschlossen.

Erstmalig gebe es damit eine ressortübergreifende Strategie auf Bundesebene für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, teilte das Familienministerium mit. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern, mit denen nach Angaben der Bundesregierung Queerfeindlichkeit entgegengewirkt werden soll und Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen gestärkt werden sollen.

Diese müssten „gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können“, sagte Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung. Das sei auch ein Grundpfeiler für die Demokratie: „Unsere Demokratie und Stärke unserer Demokratie misst sich daran, wie sie mit Minderheiten umgeht“, so Lehmann. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss verpflichtet sich die Bundesregierung ressortübergreifend zu einer aktiven Politik für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ.“ Der Aktionsplan sieht Maßnahmen und Vorhaben in den Bereichen Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Community-Strukturen sowie Internationales vor. Unter das Thema „Rechtliche Anerkennung“ fallen dabei etwa eine Reform des Abstammungs- und Familienrechts, die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch ein Selbstbestimmungsgesetz sowie die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Für das Handlungsfeld „Sicherheit“ nannte Lehmann eine Verbesserung der statistischen Erfassung von Gewalttaten sowie eine Aufhellung des Dunkelfeldes. Lehmann zufolge werden in Deutschland täglich drei bis vier Übergriffe auf queere Menschen registriert. Insbesondere die Gewalt gegen Teilnehmer von „Christopher Street Days“ sei gestiegen. Im Vergleich zum Koalitionsvertrag seien vor allem im Bereich Gesundheit neue Maßnahmen hinzugekommen. Hier sieht die Bundesregierung beispielsweise eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung von trans Menschen vor. Einen detaillierten Zeitplan konnte Lehmann nicht nennen, Ende 2024 sollen jedoch alle Vorhaben erledigt sein. Dabei könnte die Änderung des Artikel drei des Grundgesetzes eine größere Herausforderung darstellen, mit der der Artikel um weitere Diskriminierungsverbote erweitert werden soll.

Die Ampel-Koalition benötigt dafür eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat und folglich die Zustimmung weiterer Fraktionen im Bundestag.




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