Bundesregierung treibt Reform von Kinderpornografie-Paragraf voran

Die Bundesregierung schlägt vor, Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials abzusenken. Laut dem Regierungsentwurf, über den der "Tagesspiegel" berichtet, soll die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den Versuch der Beschaffung, des Abrufens oder des Besitzes von einem Jahr auf drei Monate verringert werden. Nachdem der Tatbestand im Jahr 2021 verschärft wurde, reagiert die Bundesregierung damit auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe in Einzelfällen nicht mehr gewährt sehen. Wichtig ist die Reform laut Begründung der Regierung vor allem für Eltern und Lehrer älterer Kinder, die kinderpornografisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren, heißt es im Entwurf. In diesen Fällen müsse auch auf die jugendlichen Täter "angemessen und mit der gebotenen Flexibilität" eingegangen werden.

Die Bundesregierung schlägt vor, Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials abzusenken.

Laut dem Regierungsentwurf, über den der „Tagesspiegel“ berichtet, soll die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den Versuch der Beschaffung, des Abrufens oder des Besitzes von einem Jahr auf drei Monate verringert werden.

Nachdem der Tatbestand im Jahr 2021 verschärft wurde, reagiert die Bundesregierung damit auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe in Einzelfällen nicht mehr gewährt sehen.

Wichtig ist die Reform laut Begründung der Regierung vor allem für Eltern und Lehrer älterer Kinder, die kinderpornografisches Material bei diesen gefunden und an andere Eltern, Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren, heißt es im Entwurf.

In diesen Fällen müsse auch auf die jugendlichen Täter „angemessen und mit der gebotenen Flexibilität“ eingegangen werden. In der Regel würden sie nicht agieren, „um sich durch den kinderpornografischen Inhalt sexuell zu erregen“, sondern aus einem Antrieb wie „Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben“.

Die Verschärfung der Strafrechtsreform 2021 bleibt dennoch erhalten: Vor 2021 konnten Täter mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe für den Besitz, Erwerb oder die Verbreitung kinderpornografischen Materials bestraft werden, seitdem sind es zehn Jahre. Weil nun weniger schwere Fälle wieder als Vergehen eingestuft werden können, ist zudem laut Regierung die Priorisierung dringender Fälle wieder möglich. Der Entwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.




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