Bundesregierung vergrößert Aktienrente

Die neue kapitalgedeckte Säule in der gesetzlichen Rentenversicherung soll stärker ausfallen als ursprünglich geplant.

Der Bund wolle ab dem Jahr 2024 zwölf Milliarden Euro in das sogenannte Generationenkapital einzahlen, berichtet das „Handelsblatt“ (Montagausgabe) unter Berufung auf Informationen aus Regierungskreisen. Diese Summe werde in den Folgejahren jeweils um drei Prozent jährlich erhöht, hieß es.

Bis zum Jahre 2035 solle das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreichen. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP nur auf ein Startkapital von zehn Milliarden Euro für das Vorhaben verständigt, das anfangs unter dem Begriff Aktienrente firmierte. Diese Summe ist im Haushalt 2023 bereits reserviert. Das Arbeits- und das Finanzministerium sollen sich in ihren Verhandlungen verständigt haben, das Projekt Aktienrente entsprechend zu vergrößern. Bedenken gab es zuletzt noch im Wirtschaftsministerium. Bei den jährlichen Überweisungen von zehn und dann zwölf Milliarden Euro ab 2024 handelt es sich um Darlehen des Bundes an den Fonds. Da sie nicht unter die Schuldenbremse fallen, engen sie den Finanzspielraum im Bundeshaushalt nicht ein. Zudem ist vorgesehen, bis zum Jahr 2028 zusätzlich Vermögenswerte im Umfang von 15 Milliarden Euro in das Generationenkapital zu übertragen.

Details, um welche Werte es sich handeln könnte, wurden nicht genannt. Denkbar wären etwa Aktien von Bundesbeteiligungen. Mit dem Generationenkapital will die Ampel finanzielle Vorsorge für den Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge treffen. „Der Einstieg in die kapitalgedeckte Rente ist dringend notwendig, sonst werden die Beitragskosten für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ausufern“, hieß es aus dem Finanzministerium.

Steigende Lohnnebenkosten seien ein Standortrisiko, das sich Deutschland gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Phase nicht leisten könne. „Mit dem Generationenkapital wird der Anstieg des Rentenbeitragssatzes mittel- bis langfristig gedämpft, ebenso die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung“, hieß es im Finanzministerium.




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