Die Bundesregierung war offenbar nicht über den ukrainischen Vorstoß im russischen Grenzgebiet in der Region um Kursk informiert worden.
„Die militärische Lage vor Ort ist noch sehr im Fluss“, sagte ein Regierungssprecher am Montag. „Es gibt widersprüchliche, manchmal auch absichtlich verfälsche Informationen über die offenbar sehr geheim und ohne Rückkopplung vorbereitete Operation. Es sieht bisher nach einem räumlich begrenzten Einsatz aus. Es wäre deswegen unklug, sich jetzt auf dieser Grundlage öffentlich zu äußern.“ Selbes gelte für den Einsatz spezifischer Waffensysteme, so der Sprecher.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Vorstoßes stehe unterdessen nicht zur Debatte. Das Völkerrecht sehe vor, dass sich ein verteidigender Staat auch auf dem Gebiet des Angreifers wehren dürfe. „Das ist eindeutig.“ Es gebe keine darüber hinausgehenden Auflagen für die Nutzung von Waffen, zumindest was Abgaben aus dem Bestand der Bundeswehr betreffe. „Da gibt es keinerlei Hindernisse, da ist die Ukraine frei in der Wahl ihrer Möglichkeiten.“