Bundesregierung weicht geplante Asbest-Neuregelung auf

Die Bundesregierung macht bei der bislang kaum in der Öffentlichkeit diskutierten Neufassung der sogenannten Gefahrstoffverordnung einen Rückzieher, bei der es vor allem um den Umgang mit alten, potenziell mit Asbest belasteten Gebäuden gehen sollte. Über mehrere Jahre hinweg hatten viele Beteiligte wie Gewerkschaft und Berufsgenossenschaft, Bauunternehmen und Wohnungswirtschaft, Experten und Politiker unter Federführung des Arbeitsministeriums beraten, um einen besseren Schutz vor Asbest im Bestand zu schaffen.

Die Bundesregierung macht bei der bislang kaum in der Öffentlichkeit diskutierten Neufassung der sogenannten Gefahrstoffverordnung einen Rückzieher, bei der es vor allem um den Umgang mit alten, potenziell mit Asbest belasteten Gebäuden gehen sollte.

Über mehrere Jahre hinweg hatten viele Beteiligte wie Gewerkschaft und Berufsgenossenschaft, Bauunternehmen und Wohnungswirtschaft, Experten und Politiker unter Federführung des Arbeitsministeriums beraten, um einen besseren Schutz vor Asbest im Bestand zu schaffen. Das Ergebnis: Wer Bau- oder Umbauarbeiten in einem Haus mit Baujahr 1993 oder älter in Auftrag gibt, sollte verpflichtet werden, vorab nach gefährlichen Stoffen suchen zu lassen. Erst dann sollten die Arbeiten beginnen.

Und so stand es auch bis vor wenigen Wochen auch in einem Entwurf des Arbeitsministeriums für Änderungen an der Gefahrstoffverordnung. Inzwischen aber fehlt die sogenannte Asbest-Erkundung, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Freitagausgabe. Stattdessen sollen die Auftraggeber nun nur noch verpflichtet werden, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die sie mit „zumutbarem Aufwand“ beschaffen können.

Hinter der Kehrtwende stecken offenbar keine fachlichen, sondern politische Erwägungen. So fürchtet die Bundesregierung vor allem Mehrkosten für die Eigentümer im Fall von Asbest-Funden. So gebe es „erhebliche Bedenken, dass zu weitreichende Pflichten beispielsweise die energetische Gebäudesanierung behindern könnten“, schrieb Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) vor wenigen Tagen in einem Brief an mehrere Verbände aus der Bauwirtschaft, über den die SZ berichtet. Aus dem ebenfalls SPD-geführten Arbeitsministerium heißt es auf Anfrage, die neue Verordnung „befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung, die abzuwarten bleibt“.

Dass nun der Klimaschutz gegen die Gesundheit der Bauarbeiter ausgespielt werde, sei „unredlich“, heißt es aus der Baubranche. Statt Menschen in Gefahr zu bringen, sollte die Bundesregierung lieber Bauherren bei der Erkundung, Sanierung und Entsorgung finanziell fördern, fordert etwa Norbert Kluger von der Berufsgenossenschaft Bau. Asbest ist am Bau zwar seit 1993 verboten, noch immer aber ist die Mineralfaser nach offiziellen Daten für mehr als jede zweite tödliche Berufskrankheit verantwortlich. Nach Schätzungen sterben Jahr für Jahr etwa 1.500 Menschen an den Folgen von Asbest. Und noch immer gibt es wohl mehr als 20 Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien in älteren Häusern: nicht nur in den bekannten Eternitplatten, sondern auch in Fensterkitt, Fliesen- und Teppichklebern, Rohren, Putz oder Estrich. Zu diesem Ergebnis kam im vergangenen Jahr eine Auswertung des Pestel-Instituts im Auftrag der Gewerkschaft IG Bau.




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