Allerdings könne es zu „individuellen Gefährdungen“ gekommen sein, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Diese würden Berücksichtigung bei einer etwaigen Aufnahme in Deutschland finden.
Dabei sei ein am 17. Oktober auf den Weg gebrachtes „humanitäres Bundesaufnahmeprogramm“ vom „ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren“ zu unterscheiden. Für das Aufnahmeprogramm kämen Personen in Frage, die durch Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft in der Vergangenheit oder als Mitglieder vulnerabler Gruppen individuell gefährdet seien. Auch Ortskräfte könnten unter diesen Bedingungen aufgenommen werden. Auf das Ortskräfteverfahren habe das Aufnahmeprogramm aber keine Auswirkungen, so die Bundesregierung.