Bundesregierung will 49-Euro-Ticket bis 2025 finanzieren

Die Bundesregierung will für das 49-Euro-Ticket von 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

2025 soll erneut ein Gesetz zur Sicherung der Finanzierung auf den Weg gebracht werden. Das geht aus dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

„Nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets 2024 ist im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern“, heißt es darin. Die Bundesregierung stelle den Ländern für ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung, heißt es in dem Papier weiter. Im Jahr 2024 soll eine Prüfung der Einnahmenausfälle der Verkehrsverbünde stattfinden. „Die tatsächlichen Mindereinnahmen im Jahr 2023 werden im Jahr 2024 festgestellt“, so der Entwurf. „Ergibt eine Überprüfung, dass die Mittel in Höhe von 3 Milliarden Euro für den Ausgleich der finanziellen Nachteile durch das bundesweit gültige Nahverkehrsticket im Einführungsjahr nicht ausgereicht haben, wird der Bund die Mehrkosten zur Hälfte tragen.“ Sofern geringere Belastungen entstanden seien, werde der hälftige Anteil des Bundes reduziert. Sollten die finanziellen Nachteile geringer seien, würden die Länder den überschüssigen Betrag durch eine Verrechnung mit den Regionalisierungsmitteln für das Jahr 2025 ausgleichen. Für die Prüfung und Ermittlung des Nachschussbedarfs sei die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers vorgesehen, für die weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Im Gesetzesentwurf ist auch der Einführungszeitpunkt festgeschrieben. „Die Länder führen ab dem 1. Mai 2023 ein Ticket ein, das zur bundesweiten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt (Deutschlandticket)“, heißt es in der vorgeschlagenen Änderung.




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