Die Bundesregierung will nach der tödlichen Messerattacke von Mannheim nicht über mögliche Gesetzesverschärfungen spekulieren. „Grundsätzlich ist der Umgang mit Messern bereits stark reguliert“, sagte ein Regierungssprecher am Montag in Berlin.
So seien Erwerb, Besitz von sowie alle weiteren Formen des Umgangs mit Spring-, Fall-, Faust- und Butterfly-Messern verboten. „Verstöße werden mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.“ Daneben bestehe ein Verbot, sogenannte Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks zu führen. „Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, so der Sprecher.
Eine Sprecherin des Justizministeriums ergänzte, dass der Rechtsstaat für solche Fälle „wehrhaft“ sei und das Strafrecht die entsprechenden Regelungen zur Ahndung zur Verfügung stelle. Aus Sicht des Justizministeriums bestünden aktuell keine „offensichtlichen Strafbarkeitslücken“. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte wiederum, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein generelles Waffenverbot, insbesondere ein Verbot von Messern, in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschlagen habe.