Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage aus der Unionsfraktion hervor, über die die FAZ berichtet. „Die rechtlichen Voraussetzungen für eine EU-Listung als Terrororganisation sind hoch“, heißt es darin.
Zum jetzigen Zeitpunkt seien der Bundesregierung keine nationalen Entscheidungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat bekannt, die mit Bezug zur Wagner-Gruppe die Listungskriterien des Anti-Terrorismus-Sanktionsregimes der EU erfüllen würden, heißt es in einer nachträglichen Anmerkung zu der Antwort. Gemeinsam mit den Partnern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union beobachte und bewerte die Bundesregierung mögliche Entwicklungen. „Die Frage, ob eine Listung politisch sinnvoll wäre, ist daher derzeit hypothetisch.“ Den Söldnern wird vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen zu haben.
In Litauen hatte das Parlament daher bereits im März beschlossen, die Gruppe als Terrororganisation einzustufen, und andere Länder aufgefordert, das ebenfalls zu tun. Am Dienstag verabschiedete die französische Nationalversammlung einstimmig die Resolution, um die Wagner-Gruppe in die EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufzunehmen. Die CDU-Außenpolitikerin Katja Leikert sagte der FAZ: „Die systematischen Verbrechen, die Wagner vor allem in der Ukraine begeht, müssen als das eingeordnet werden, was sie sind: staatlich geförderter Terrorismus. Dass Frankreich das nun offen ausspricht, ist richtig.“
Das Auswärtige Amt weist in seiner Antwort aber nicht nur auf die rechtlichen Hürden einer Terror-Listung hin, dass es zum Beispiel eines umfassenden Beweispaketes bedürfe, welches sich auf offen zugängliche Informationen stützen müsse, damit diese gerichtsverwertbar seien. Es wird auch aufgeführt, dass die EU bereits unterschiedliche Sanktionen gegen die Wagner-Gruppe verhängt hat, und gegen insgesamt 19 Personen und zehn mit ihr verbundenen Organisationen.