Das geht aus einem Papier mit Änderungsvorschlägen zum sogenannten Onlinezugangsgesetz (OZG) hervor, über das die „Welt am Sonntag“ berichtet. Ursprünglich sollten Verwaltungen innerhalb von fünf Jahren insgesamt 575 Leistungen auch elektronisch anbieten müssen, wie ein Gesetz von 2017 regelte.
Diese Frist will das Haus von Ministerin Nancy Faeser (SPD) nun ersatzlos streichen, wie aus dem Entwurf für eine Folgeregelung hervorgeht. Nur ein Teil der Vorgaben wird bis zum Jahresende erfüllt sein. „Eine Nachfrist für die unterbliebene Umsetzung wird ausdrücklich nicht bestimmt“, heißt es im Papier. Die Bereitstellung eines elektronischen Zugangs zu Verwaltungsleistungen stelle eine Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen dar. „Durch eine weitere Nach-Frist würde diese Aussage konterkariert“, heißt es weiter. Die Opposition kritisiert die Pläne: „Nur weil die erste Zielmarke klar verfehlt wurde, heißt das ja nicht, dass man sich nie wieder Zielmarken setzen sollte“, sagte Reinhard Brandl, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der „Welt am Sonntag“. „Leider scheint die Ampel dies noch nicht verstanden zu haben, oder sie haben wirklich keine Ziele mehr“, kritisierte Brandl. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mahnt eine schnelle Digitalisierung der Verwaltung an. Es brauche nicht bloß einen Onlinezugang, sondern gleich eine digitalisierte Verwaltung, sagte Dominic Glock, BDI-Abteilungsleiter für Digitalisierung. „Es ist wenig sinnvoll, wenn Bürger oder Unternehmen irgendwelche PDFs am Rechner ausfüllen, die sich eine Behörde dann ausdruckt und später wieder scannt.“ Statt einer fixen Deadline wäre es gut, für Bürger und Unternehmen ein Recht auf bestimmte digitale Verwaltungsleistungen zu schaffen, schlug Glock vor.