Der Bundestag hat eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, mit der ein Rechtsrahmen für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur geschaffen werden soll. 347 Abgeordnete stimmten am Freitag für die Pläne. 203 Parlamentarier votierten in namentlicher Abstimmung dagegen, 16 enthielten sich.
Insbesondere soll mit dem Gesetz ein hoher Anteil von gegenüber dem Neubau deutlich effizienteren Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden, um die Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering zu halten. Mit den Regelungen des Gesetzesentwurfs wird zudem die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.
Der Gesetzentwurf stellt der Regierung zufolge die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs dar. Ziel sei es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden „und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen“.